Dauergrabpflege

Alle Wünsche für die eigene Bestattung zu formulieren und diese Vorstellungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu fixieren, ist ein elementarer Bestandteil der Bestattungsvorsorgeplanung.

Was oft vergessen wird: Eine Grabstätte existiert auf Friedhöfen in Bielefeld nach einer Bestattung immer für mindestens 20 Jahre. In diesem Zeitraum muss das Grab gepflegt werden. Bei pflegefreien Grabstätten wird die Grundpflege von der Friedhofsverwaltung übernommen. Bei einem klassischen Reihen- oder Wahlgrab sind hingegen die Angehörigen für die Grabpflege verantwortlich.

Es kann sein, dass es Angehörigen nicht möglich ist, die Grabstätte zu pflegen oder die Pflege in Auftrag zu geben. Manchmal gibt es auch keine Angehörigen mehr. In diesen (und anderen) Fällen ist es möglich, schon zu Lebzeiten die Grabpflege für die Zeit nach der eigenen Bestattung sicherzustellen.

Für die Ausführung und Ausgestaltung der Grabpflege ist Ihr Friedhofsgärtner zuständig. Grundlegende Informationen rund um das Thema Dauergrabpflege und deren finanziellen Absicherung erhalten Sie auch bei uns.