Ein Mensch ist gestorben, was ist zuerst zu tun?
Im Notfall erreichen Sie uns jederzeit telefonisch unter 0521-965110.
Wenn ein Mensch gestorben ist, dann wird zunächst eine ärztliche Todesbescheinigung benötigt. Kontaktieren Sie hierfür den behandelnden Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter der Telefonnummer 116 117. Ist der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten, kümmern wir uns um die Bescheinigung.
Wenden Sie sich nach der Benachrichtigung eines Arztes bitte direkt an uns. Im Notfall sind wir telefonisch für Sie jederzeit erreichbar unter: (05 21) 96 51 10. Es ist unsere Aufgabe, Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen.
Wir verabreden uns zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Dort besprechen wir alle Ihre Wünsche vor allem in Bezug auf die Trauerfeier sowie die Bestattungsart. Für alle Ihre Fragen in dieser Situation stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Beratungsgespräch kann bei uns oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Dabei ist es nicht wichtig, in welchem Stadtteil Sie wohnen.
Es ist oft sinnvoll, einige Dinge unmittelbar nach dem Tod zu besprechen. Ein Verstorbener muss allerdings erst nach spätestens 36 Stunden in einen klimatisierten Ruheraum gebracht werden. Das bedeutet: Sie können sich in Ruhe zu Hause Zeit nehmen, um sich zu verabschieden.