Welche Grabarten gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Grabarten: Reihengrab, Wahlgrab und anonymes Grab. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Bestattungsart um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt beziehungsweise ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden soll.
Es gibt jeweils auch Varianten dieser Grabarten, beispielsweise gibt es Rasengräber, die keine individuelle Bepflanzung zulassen und deren Pflege von der Friedhofsverwaltung übernommen wird, oder Gräber am Fuße eines Baumes, sogenannte Baumgräber. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Auswahl der für Sie passenden Grabart. Wir informieren Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beerdigung sowie die damit verbundenen Bestattungskosten.
Gerne informieren wir Sie auch über alternative Bestattungsformen wie zum Beispiel die Seebestattung, die Diamantbestattung oder die Almwiesenbestattung. Kurze Beschreibungen dieser Bestattungsarten finden Sie in unserem Bestattungslexikon.
Das Reihengrab
Ein Reihengrab ist eine Einzelgrabstelle, die nur im Zusammenhang mit einer Bestattung erworben werden kann. In einem Reihengrab wird auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen zeitlich und räumlich der Reihe nach bestattet. Das bedeutet, dass Angehörige keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle ausüben können. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wird das Grab eingeebnet, die Laufzeit kann in der Regel nicht verlängert werden.
Das Wahlgrab
Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden, und ihre Lage auf dem Friedhof ist frei wählbar. Die Anzahl der Lagerstellen kann selbst bestimmt werden, so dass beispielsweise Ehepartner nebeneinander beerdigt werden können. Auch kann die Laufzeit eines Wahlgrabes immer wieder verlängert werden. Klassische Familiengräber sind daher auch immer Wahlgrabstätten.
Das anonyme Grab
Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg oder die Urne in einem Grab beigesetzt, das nicht gekennzeichnet wird und dessen Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass die Angehörigen an der Beerdigung teilnehmen können.
Weiterführende Links
Nicht auf jedem Friedhof werden alle Grabarten angeboten. In Bielefeld werden fast alle Friedhöfe von der Stadt Bielefeld unterhalten.
Übersicht »Grabarten auf Friedhöfen der Stadt Bielefeld« (PDF-Datei)
Gebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld (PDF-Datei)