FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Ja, kontaktieren Sie hierfür den behandelnden Hausarzt oder die Arztrufzentrale unter der Telefonnummer 116 117. Ist der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten, kümmern wir uns um die Bescheinigung.
  • Eine verstorbene Person muss nach spätestens 36 Stunden in einen klimatisierten Ruheraum überführt werden. Bitte nehmen Sie aber trotzdem schon vorher Kontakt zu uns auf.
  • Das Beratungsgespräch kann bei uns oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Dabei ist es nicht wichtig, in welchem Stadtteil Bielefelds Sie wohnen.
  • Die Wahl des Bestatters steht Ihnen immer frei. Es gibt keine Verpflichtung, ein bestimmtes Bestattungsunternehmen zu beauftragen, ganz gleich, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist, welche Bestattungsart gewünscht wird oder an welchem Ort die Bestattung stattfinden soll.
  • Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften die Erben für eine standesgemäße Bestattung. Das bedeutet: Wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte, muss man selbst vorsorgen. Schließlich fallen neben den reinen Bestattungskosten noch weitere Kosten für Friedhofsgebühren, Zeitungsanzeigen, Grabpflege, Trauerkleidung, Fahrten zum Ort der Beisetzung, Bewirtung usw. an.Eine vollständige Bestattungsvorsorge besteht aus einer finanziellen Absicherung der Bestattungskosten und einem Bestattungsvorsorgevertrag.
  • Pauschal darauf zu antworten, wäre falsch. Denn eine Bestattung ist etwas sehr Individuelles. Selbstverständlich erarbeiten wir immer eine konkrete Kostenaufstellung, die Ihre persönlichen Wünsche abbildet. Transparenz ist uns wichtig.
  • Wenn ein Mensch gestorben ist, wird eine ärztliche Todesbescheinigung benötigt. Zudem sollten folgende Dokumente sicher, aber dennoch griffbereit sein: Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners) oder das vollständige Familienstammbuch, Personalausweis, Krankenversichertenkarte, Rentenbescheide, Versicherungspolicen (vor allem von Sterbegeld- und Lebensversicherungen)
  • Oft hören wir noch den Begriff „Trauerjahr“: Früher war es üblich, dass der Ehepartner eines Verstorbenen für ein Jahr schwarze Kleidung trug. Außerdem gab es die allgemeine Erwartungshaltung, dass man die Trauer spätestens nach einem Jahr überwunden haben sollte. Trauer ist aber so individuell wie die Menschen, die trauern. Deshalb benötigt jeder Mensch seine eigene Zeit für seine individuelle Trauerarbeit. Ein Jahr nach dem Tod eines Angehörigen hat man als Trauernder einen ersten Jahreszyklus durchlebt. Mit allen vier Jahreszeiten und vor allem mit all den Tagen, die mit Erinnerungen an den Verstorbenen verknüpft sind. Alle Erfahrungen aus diesem ersten Jahr können Halt und Sicherheit geben. Leiten Sie aber auf keinen Fall daraus ab, dass Sie nach einem Jahr nicht mehr trauern dürfen.
  • Trauerbegleitung endet nicht mit der Bestattung. Trauernde dürfen zu keinem Zeitpunkt allein gelassen werden. Deshalb sind Bestatter immer auch Trauerbegleiter. Scheuen Sie sich nicht, uns auch nach der Bestattung zu kontaktieren. Wir sind immer für die Angehörigen da.
  • Jeder Mensch kann Trauernde begleiten: der Enkel, die Nachbarin, ein Arbeitskollege. Wer sich Zeit nimmt für den Trauernden und sich auf dessen Verlust einlässt, ist ein Trauerbegleiter. Er oder sie kann den Hinterbliebenen helfen, Ausdrucksformen für die Trauer zu finden. Begleiter können zuhören und oder einfach „da sein“. Sie können mit Trauernden zu Erinnerungsorten fahren. Das kann der Friedhof sein oder aber ein Waldstück, ein Café oder eine Bank im Park. Trauer braucht Zeit und Raum. Sonst kann sie körperlich krank machen und sogar zu psychischen Erkrankungen führen.
  • Die Erdbestattung: Die Erdbestattung ist in unserer Region die traditionelle Bestattungsart. Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Normalerweise findet vorher eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt. Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Beerdigung spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes erfolgen muss.

    Die Feuerbestattung: Streng genommen beginnt die Feuerbestattung in dem Moment, in dem ein Verstorbener dem Feuer übergeben wird. Allgemein spricht man aber von einer Feuerbestattung, wenn die Asche eines Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird. Eine Trauerfeier findet im Normalfall mit dem Sarg vor der Überführung des Verstorbenen in ein Krematorium statt. Das Bestattungsgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Feuerbestattung innerhalb von zehn Tagen erfolgen muss. Die Asche muss dann innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden.

    Die Seebestattung: Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Die Urne des Verstorbenen wird in speziell ausgewiesenen Gebieten im Meer beigesetzt. In Deutschland finden sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee Seebestattungen statt. In den Niederlanden ist auch die Beisetzung in einigen Flüssen gestattet. In diesem Fall spricht man von einer Flussbestattung. Selbstverständlich kann die Asche eines Verstorbenen auch auf den Weltmeeren beigesetzt werden.

    Weitere Beisetzungsformen: Nicht nur auf den Bielefelder Friedhöfen gibt es seit einigen Jahren eine Vielfalt an weiteren Grabarten und Beisetzungsformen, wie beispielsweise die naturnahe Baumbestattung. Dieser geht aber immer die Feuerbestattung – die Beisetzung der Asche in einer Urne – voraus.
  • Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Grabarten: Reihengrab, Wahlgrab und anonymes Grab. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Bestattungsart um eine Erd- oder Feuerbestattung handelt beziehungsweise ob ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden soll.

    Das Reihengrab: Ein Reihengrab ist eine Einzelgrabstelle, die nur im Zusammenhang mit einer Bestattung erworben werden kann. In einem Reihengrab wird auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen zeitlich und räumlich der Reihe nach bestattet. Das bedeutet, dass Angehörige keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle ausüben können. Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist wird das Grab eingeebnet, die Laufzeit kann in der Regel nicht verlängert werden.

    Das Wahlgrab: Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden, und ihre Lage auf dem Friedhof ist frei wählbar. Die Anzahl der Lagerstellen kann selbst bestimmt werden, so dass beispielsweise Ehepartner nebeneinander beerdigt werden können. Auch kann die Laufzeit eines Wahlgrabes immer wieder verlängert werden. Klassische Familiengräber sind daher auch immer Wahlgrabstätten.

    Das anonyme Grab: Bei einer anonymen Bestattung wird der Sarg oder die Urne in einem Grab beigesetzt, das nicht gekennzeichnet wird und dessen Lage nur der Friedhofsverwaltung bekannt ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass die Angehörigen an der Beerdigung teilnehmen können.
  • Wir sind nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

    Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren, Ihre Trauerdrucksachen inklusive Empfängerlisten mit uns abstimmen und Ihre persönliche Musikauswahl für die Trauerfeier zusammenstellen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus.
  • Für die Kosten einer Bestattung haften die Erben. Das bedeutet: Wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte, muss man selbst vorsorgen.

    Neben einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einem Testament benötigen Sie für eine vollständige Vorsorge zwei Bausteine: eine finanziellen Absicherung der eigenen Bestattung sowie einen Bestattungsvorsorgevertrag.

    Wir beraten Sie umfassend rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge und helfen Ihnen zu planen. Diese Bestattungsvorsorgeplanung ist immer unverbindlich und kostenfrei. Sie selbst entscheiden über Sarg, Urne, Aufbahrung, Trauerfeier, Rede, Blumenschmuck, Grabgestaltung und vieles mehr, damit auch nach Ihrem Tod alles so geschieht, wie Sie es möchten. Ihre Familie wird im Fall der Fälle dankbar sein, dass Sie ihr eine Sorge abgenommen haben.
  • Zunächst beraten wir Sie ausführlich und umfassend über alle Möglichkeiten einer Bestattung und die damit verbundenen Kosten. Sobald Sie alle Ihre Wünsche für Ihre eigene Bestattung konkret beschreiben können, dokumentieren wir diese in einem Bestattungsvorsorgevertrag.

    Durch die Beratung zur Bestattungsvorsorge und den Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages entstehen für Sie keine Kosten.

    Es ist wichtig, dass Ihre Vorstellungen schriftlich fixiert werden. So haben wir nach Ihrem Tod eine Handlungsanweisung, die uns fest an Ihre Wünsche bindet, und Sie können sicher sein, dass nach Ihrem Tod auch alles so geschieht, wie Sie es möchten.

    Viele Vorsorgende lassen bewusst etwas Gestaltungsspielraum, damit Angehörige später ihre eigenen Wünsche mit einbringen können. Mitgestalten kann auch ein Teil der Trauerarbeit und des Abschiednehmens sein. Das sollte man bei den eigenen Überlegungen immer berücksichtigen.

    Einigen Menschen ist es hingegen sehr wichtig, dass wirklich niemand Eingriff in die Regelungen nehmen kann. Ein Bestattungsvorsorgevertrag hat testamentarischen Charakter, und so können wir Ihre Wünsche notfalls auch gegen den Willen Dritter durchsetzen.
  • Eine Grabstätte existiert auf Friedhöfen in Bielefeld nach einer Bestattung immer für mindestens 20 Jahre. In diesem Zeitraum muss das Grab gepflegt werden. Bei pflegefreien Grabstätten wird die Grundpflege von der Friedhofsverwaltung übernommen. Bei einem klassischen Reihen- oder Wahlgrab sind hingegen die Angehörigen für die Grabpflege verantwortlich.

    Es kann sein, dass es Angehörigen nicht möglich ist, die Grabstätte zu pflegen oder die Pflege in Auftrag zu geben. Manchmal gibt es auch keine Angehörigen mehr. In diesen (und anderen) Fällen ist es möglich, schon zu Lebzeiten die Grabpflege für die Zeit nach der eigenen Bestattung sicherzustellen.

    Für die Ausführung und Ausgestaltung der Grabpflege ist Ihr Friedhofsgärtner zuständig. Grundlegende Informationen rund um das Thema Dauergrabpflege und deren finanziellen Absicherung erhalten Sie auch bei uns.
  • Mit der Arbeit eines Bestatters kommt jeder Mensch im Lauf seines Lebens in Berührung. Lange Zeit war der Beruf des Bestatters eng mit dem des Schreiners verbunden, der neben Tischen und Schränken auch Särge anfertigte. Heute produzieren Bestatter ihre Särge in der Regel nicht mehr selbst. Als professionelle Dienstleister begleiten sie Menschen in allen Fragen der Beerdigung und Vorsorge.
  • Zu einem selbstbestimmten Leben gehören auch konkrete Behandlungsanweisungen für Ärztinnen und Ärzte für den Fall, dass es einem selbst nicht mehr möglich ist, die eigenen Wünsche zu äußern. Sei es durch einen Unfall, durch eine Krankheit oder andere Umstände. Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann jeder den eigenen Willen für bestimmte Situationen äußern und den zuständigen Ärzten Vorgaben für die Therapie und Behandlung machen.
  • Wenn neben Fragen der ärztlichen Heilbehandlung auch vermögensrechtliche Angelegenheiten für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit geregelt werden sollen, ist eine Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung der Patientenverfügung.

    Durch die Vorsorgevollmacht bestimmt der Betroffene eine Person, die ihn im Falle seiner eigenen Geschäftsunfähigkeit rechtsgeschäftlich vertritt.

    Die Reichweite der Vollmacht hängt vom Willen des Vollmachtgebers ab. Die Vollmacht kann eng begrenzt sein, zum Beispiel auf die Verfügung über ein bestimmtes Bankkonto. Sie kann aber auch umfassend sein und den Bevollmächtigten dazu berechtigen, sämtliche Interessen des Geschäftsunfähigen wahrzunehmen (sogenannte Generalvollmacht).

    Wie auch die Patientenverfügung sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst werden. Aufgrund der weitreichenden rechtlichen Wirkungen der Vollmacht sollte diese notariell beglaubigt werden. Um einem Missbrauch der Vollmacht vorzubeugen, sollten zwei Bevollmächtigte bestellt werden, die sich dann gegenseitig überwachen können. Außerdem sollte die Vollmachtsurkunde durch einen Anwalt verwahrt werden und den Bevollmächtigten erst ausgehändigt werden, wenn die Geschäftsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt wurde.

    Wegen der weit reichenden rechtlichen Wirkungen der Vollmacht (insbesondere der Generalvollmacht) sollten Sie nur Personen bevollmächtigen, die ihr absolutes und uneingeschränktes Vertrauen genießen. Außerdem sollten Sie sich vor der Formulierung einer Vollmacht eingehend von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.
  • Viele Menschen setzen ein Testament auf, um den Nachlass den eigenen Wünschen nach aufzuteilen. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die zunächst nur die direkten Angehörigen – Ehepartner und Kinder – als Erben vorsieht.
  • Ein Testament muss grundsätzlich dann aufgesetzt werden, wenn eine Person ihren Nachlass selbst bestimmen und sicherstellen möchte, dass ihr Vermögen nach ihrem Willen verteilt wird. Es ist besonders wichtig, ein Testament zu erstellen, wenn:

    - Besondere Verhältnisse bestehen, wie etwa Patchwork-Familien oder unverheiratete Partner, da das gesetzliche Erbrecht hier oft nicht greift
    - Bestimmte Personen begünstigt oder ausgeschlossen werden sollen, die nicht gesetzliche Erben sind
    - Spezielle Anordnungen gewünscht sind, wie zum Beispiel die Verwaltung eines Vermögens für minderjährige Kinder

    Je früher man ein Testament aufsetzt, desto besser ist man für unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet.
  • Folgende Leistungen bieten wir Ihnen als Bestattungsinstitut an:

    - Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche Behördengänge
    - Überführung im In- und Ausland auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg
    - Auswahl an Särgen, Urnen und Ausstattungen
    - Benachrichtigungen: Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz
    - Organisation der Bestattung
    - Langfristige Betreuung

    Eine detailierte Übersicht unserer Leistungen als Bestatter finden Sie unter "Über uns" > "Leistungen".
  • Bestattungsunternehmen, die das Markenzeichen des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. führen, erfüllen strenge persönliche, fachliche und betriebliche Kriterien und garantieren die Einhaltung der anspruchsvollen ethischen Standards des Berufsverbandes. Durch unabhängige Prüfer kontrolliert und zertifiziert der Bundesverband Deutscher Bestatter regelmäßig, ob die Qualitätskriterien erfüllt werden.
  • Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil der Ort, die Zeit und die Umstände des Todes die gesamten Bestattungskosten beeinflussen. Im Schnitt kostet in Bielefeld eine einfache Bestattung, eine anonyme Urnenbeisetzung auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz ohne Trauerfeier, ungefähr 3.000,00 EUR einschließlich aller notwendigen Leistungen und Gebühren.