Bestattungslexikon von A–Z

A

Abschied nehmen

Jeder Mensch nimmt von einem Verstorbenen auf andere Weise Abschied. Wir möchten gemeinsam mit den Angehörigen einen persönlichen und individuellen Abschied gestalten. Viele, auch ungewöhnlich erscheinende Wünsche können kurzfristig erfüllt werden, sprechen Sie einfach mit uns darüber.

Ärztliche Todesbescheinigung

Der Tod eines Menschen muss durch einen Arzt festgestellt werden. Dieser stellt dann die sogenannte Todesbescheinigung aus. ist jemand zu Hause verstorben, so rufen Sie bitte zunächst einen Arzt, vorzugsweise den Hausarzt, und setzen sich erst dann mit uns in Verbindung. In Krankenhäusern, Seniorenheimen usw. kümmert sich üblicherweise die Hausleitung um die Benachrichtigung eines Arztes. Lesen Sie hier mehr.

Amtsarzt / amtsärztliche Untersuchung

Vor einer Feuerbestattung/Einäscherung findet grundsätzlich eine amtsärztliche Untersuchung durch einen Arzt des Gesundheitsamtes statt. Sie stellt sicher, dass keine Anzeichen für einen unnatürlichen Tod vorliegen. Unsere Ansprechpartner für das Krematorium auf dem Sennefriedhof sind die Ärzte des Gesundheitsamtes Bielefeld.

Anonyme Bestattung

Von einer anonymen Bestattung spricht man, wenn ein Verstorbener in einem nicht gekennzeichneten Grab unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestattet wird. Zeit und Ort der Bestattung sind nur der jeweiligen Friedhofsverwaltung bekannt. Sowohl eine Erd- als auch als eine Feuerbestattung sind anonym möglich, allerdings besteht nicht auf allen Bielefelder Friedhöfen die Möglichkeit einer anonymen Bestattung.

Aufbahrung

Unter einer Aufbahrung versteht man zum einen das Aufstellen und Dekorieren des Sarges in der Trauerhalle/Friedhofskapelle für die Trauerfeier, zum anderen kann auch die offene Aufbahrung gemeint sein, bei der sich die Angehörigen vom Verstorbenen am geöffneten Sarg verabschieden.

Auslandsüberführung

siehe Überführung

B

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. In Bielefeld besteht die Möglichkeit einer Baumbestattung u.a. auf dem Sennefriedhof, dem Nicolaifriedhof und auf dem Ev. Friedhof in Bielefeld-Brackwede.

Bestatter

Der Bestatter/das Bestattungsinstitut/das Beerdigungsunternehmen übernimmt im Zusammenhang mit einer Bestattung viele verschiedene Aufgaben. Sie haben ausnahmslos immer die freie Wahl, welchen Bestatter Sie mit der Bestattung eines Angehörigen beauftragen. Detaillierte Informationen zum Beruf des Bestatters erhalten Sie in der Rubrik „Der Bestatterberuf“.

Bestattung/Beerdigung/Beisetzung

Mit der Bestattung findet der Verstorbene seine letzte Ruhe in einem dafür vorgesehenen Grab. Die Begriffe Bestattung, Beerdigung und Beisetzung werden oft synonym verwandt. Der Begriff Bestattung kann aber auch das gesamte Bestattungsritual umfassen, vom Eintritt des Todes über die Aufbahrung des Verstorbenen bis hin zum Abschied am Grab.

Bestattungsart/Bestattungsform

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungsarten: Erdbestattung und Feuerbestattung. Oft werden noch weitere Bestattungsarten wie z. B. die Seebestattung oder die Baumbestattung genannt. Diesen geht jedoch immer die Einäscherung des Verstorbenen voraus, und damit handelt es sich um Sonderformen der Feuerbestattung. Informationen zu diesen Bestattungsarten erhalten Sie in der Rubrik "Ratgeber im Trauerfall" im Untermenü "Bestattungsformen".

Bestattungsfrist

In Nordrhein-Westfalen muss ein Verstorbener innerhalb von zehn Tagen bestattet werden. Im Falle einer Feuerbestattung muss die Urne innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden.

Bestattungsgesetz

Die Bestattungsgesetze in Deutschland sind Ländersache. In Bielefeld findet daher das Bestattungsgesetzt NRW (BestG NRW) Anwendung. Im Bestattungsgesetz sind alle Regelungen für eine Bestattung verankert, wie zum Beispiel die Bestattungsfristen, die Bestattungsformen sowie die Bestattungspflicht.

Bestattungskosten

Die allgemeine Frage „Was kostet eine Bestattung?“ lässt sich pauschal nicht beantworten, da verschiedene Faktoren wie Bestattungsart, Friedhof, Blumendekoration, Größe der Zeitungsanzeige usw. die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Daher würde es nicht unserem professionellen Verständnis entsprechen, ohne ein Beratungsgespräch einen konkreten, verlässlichen Kostenrahmen zu nennen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Ratgeber im Trauerfall“ im Untermenü "Kosten".

Bestattungspflicht

Jeder Verstorbene muss bestattet werden. Zur Organisation der Bestattung bzw. zur Beauftragung eines Bestatters sind laut Bestattungsgesetz die nächsten Angehörigen verpflichtet.

Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge besteht aus zwei Elementen. Zum einen können Sie Ihre eigenen Wünsche für Ihre Bestattung selbst verfügen, zum anderen können Sie auch in finanzieller Weise für Ihre Bestattung vorsorgen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik Bestattungsvorsorge.

Blumen

Blumen können eine wichtige Rolle bei einer Bestattung spielen. Sie sind nicht nur ein dekoratives Element, Blumen besitzen auch eine vielfältige Symbolik.

D

Danksagungen

Viele Angehörige bedanken sich einige Wochen nach der Bestattung bei allen, die ihre Anteilnahme ausgedrückt oder sie anderweitig unterstützt haben. Dies kann durch persönliche Briefe aber auch durch gedruckte Danksagungen erfolgen. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Danksagungen. Sie können nicht nur verschiedene Papiersorten wählen, wir halten auch viele Muster für Sie als Formulierungshilfe bereit.

Diamantenbestattung

Bei der Diamantenbestattung wird die Asche eines Verstorbenen in einem aufwändigen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten gepresst. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Diamantbestattung sind in Deutschland nicht gegeben, dennoch beraten wir Sie natürlich gerne auch zu dieser Bestattungsform.

E

Einäscherung

Unter einer Einäscherung versteht man den Vorgang der Feuerbestattung, also das Übergeben des Verstorbenen an das Feuer und das Verbrennen des Sarges und des Körpers. Das Bielefelder Krematorium befindet sich auf dem Sennefriedhof. Synonym zum Wort „Einäscherung“ kann auch der Begriff „Kremation“ benutzt werden.

Einbalsamierung/Embalming

Eine Einbalsamierung ist in vielen Fällen notwendig, wenn ein Verstorbener ins Ausland überführt werden muss oder Angehörige nach einer längeren Zeit Abschied von einem Verstorbenen nehmen möchten. Die moderne Einbalsamierung (Modern Embalming) ist nicht mit der Einbalsamierung im alten Ägypten zu vergleichen. Heutzutage werden dem Körper des Verstorbenen im Dialyseverfahren desinfizierende Flüssigkeiten zugeführt, um eine zeitlich begrenzte Konservierung zu erreichen. Wir arbeiten mit erfahrenen Einbalsamierern, die sich je nach Ausbildung Thanatologen bzw. Thanatopraktiker nennen, zusammen.

Einbetten/Einsargen

Bei der Einbettung wird der Verstorbene zu seiner letzten Ruhe in den Sarg gebettet. Wie der Begriff vermuten lässt, liegt der Verstorbene dabei wie in einem Bett mit dem Kopf auf einem Kissen und der Unterkörper wird mit einer Decke bedeckt. Der Verstorbene kann seine eigene Bekleidung tragen oder aber auch ein Sterbehemd, den sogenannten Talar. Wir halten viele unterschiedliche Decken, Kissen und Talare bereit, aus denen Sie auswählen können.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Erdgrab bestattet. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Ratgeber im Trauerfall" im Untermenü "Bestattungsformen".

F

Feuerbestattung

Als Feuerbestattung bezeichnet man alle Bestattungsarten, bei denen der Körper des Verstorbenen eingeäschert wird. Dieser Vorgang wird auch Kremation genannt. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Ratgeber im Trauerfall" im Untermenü "Bestattungsarten".

Friedhof

Friedhöfe sind Begräbnisplätze, auf denen Verstorbene bestattet werden. Sie dienen den Hinterbliebenen als Ort der Trauer und des Gedenkens. In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang. Das bedeutet, dass Verstorbene nur auf ausgewiesenen Flächen, den Friedhöfen, beigesetzt werden dürfen.

Friedhofszwang

Unter Friedhofszwang versteht man das Gesetz, dass die sterblichen Überreste eines Menschen auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Ausnahme ist die Seebestattung. Sinn des Friedhofszwanges ist, dass die Totenruhe gewahrt werden kann und dass jeder Mensch seine letzte Ruhe in einem würdigen Umfeld finden kann, denn der Paragraph unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gilt auch nach dem Tod. Außerdem ermöglicht der freie Zugang zur Grabstätte jedem einen persönlichen Abschied..

Friedwald

Das Unternehmen „Friedwald“ bewirtschaftet Waldstücke und bietet auf diesen Flächen Baumbestattungen an.

G

Grab

Das Grab ist der Ort der letzten Ruhe für den Verstorbenen. Für die Angehörigen ist das Grab ein Ort der Trauer und ein Platz, an dem man dem Verstorbenen nahe sein kann. Es gibt verschiedene Grabarten, man unterscheidet grundsätzlich zischen Wahl- und Reihengräbern. Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik "Ratgeber im Trauerfall" im Untermenü "Bestattungsarten".

Grabstein

Ein Grabstein dient der Kennzeichnung der Grabstätte und dem Totengedenken. Üblicherweise sind Name, Geburtsname, Geburts- und Sterbetag eingemeißelt. Auf vielen Grabsteinen findet man noch weitere künstlerische Elemente wie ein Symbol oder das Bild des Verstobenen. Einen Grabstein erhält man bei spezialisierten Steinmetzen. Gerne stellen wir für Sie einen Kontakt zu einem Steinmetz her.

H

Hausaufbahrung

Früher war es üblich, dass ein Verstorbener bis zur Bestattung in der Deele des eigenen Hauses aufgebahrt wurde. Heute kommen Angehörige meist zu uns, um sich von ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Manchmal jeden Tag, manchmal auch nur für wenige Minuten am Tag vor der Beerdigung. Selbstverständlich kann ein Verstorbener aber auch zu Hause aufgebahrt werden, damit sich Angehörige und Freunde dort verabschieden können.

I

Individualität

Jeder Mensch ist individuell und darum sollte auch bei der Bestattung die Individualität des Verstorbenen im Mittelpunkt stehen. Es gibt viele Möglichkeiten der individuellen Gestaltung, beispielsweise bei den Traueranzeigen oder der Dekoration der Trauerhalle. Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen, wir stehen Ihnen hilfreich zur Seite und übernehmen gerne die Planung und Umsetzung. Wenn Sie aktiv am Abschied mitwirken möchten, sei es gestalterisch oder organisatorisch, ist das natürlich möglich.

J

Jederzeit

Im Notfall erreichen Sie uns telefonisch jederzeit unter (05 21) 96 51 10

K

Kaffeetrinken/Kaffeetafel

Nach der Trauerfeier bzw. nach der Beisetzung laden die nächsten Angehörigen oft zu einem Beisammensein, dem sogenannten Kaffeetrinken, ein. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einem Gastronomiebetrieb, reservieren die benötigten Plätze und unterstützen Sie bei der Ausgestaltung.

Kolumbarium

In einem Kolumbarium werden Urnen in Kammern einer Urnenwand beigesetzt. Die Urnenkammern werden jeweils mit einer Grabplatte verschlossen. In Bielefeld findet man beispielsweise eine große Kolumbarienwand auf dem Alten Friedhof am Jahnplatz.

Kosten

siehe Bestattungskosten

Kremation

siehe Einäscherung

Krematorium

In einem Krematorium wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert. Das Bielefelder Krematorium befindet sich auf dem Sennefriedhof.

L

Leichenschmaus

siehe Kaffeetrinken

Leichenwagen/Bestattungskraftwagen

Die Überführung eines Verstorbenen erfolgt mit dem Leichenwagen. Als Fachbegriff hat sich in den letzten Jahren der Bestattungskraftwagen etabliert.

P

Pietät

Pietät beschreibt das pflichtbewusste und respektvolle Verhalten gegenüber Menschen und Verstorbenen.  Pietät ist das oberste Gebot unserer Arbeit als Bestatter. Vor allem im Süden Deutschlands heißen deswegen viele Bestattungsunternehmen auch Pietät.

Q

Qualitätsmanagement

Wir sind ein nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Bestattungsinstitut. Dies ist der weltweit bekannteste Standard für Managementsysteme und Qualitätskontrolle. Um eine Zertifizierung zu erreichen, muss ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem eingeführt sein und dieses muss einer ständigen Kontrolle durch geschulte Prüfer unterliegen. Beispielsweise werden besondere Ansprüche an die fachliche und persönliche Qualifikation des Bestatters und seiner Mitarbeiter, aber auch unmissverständliche Vorschriften zum Umgang mit Geldern im Bereich der Bestattungsvorsorge gesetzt.

R

Reihengrab

Das Reihengrab hat seinen Namen daher, dass auf dafür vorgesehenen Friedhofsflächen Bestattungen „der Reihe nach“ durchgeführt werden. Man hat also – anders als bei einem Wahlgrab – keinen Einfluss auf die Lage des Grabes. Ein Reihengrab kann nicht verlängert werden, sondern wird nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und ggf. neu vergeben.

Ruheforst

Das Unternehmen „Ruheforst“ bewirtschaftet Waldstücke und bietet auf diesen Flächen Baumbestattungen an.

Ruhefrist/Ruhezeit

Bei der Ruhefrist handelt es sich um die Zeit, die ein Grab mindestens bestehen muss, bevor es erneut für eine Bestattung genutzt werden kann. In Bielefeld gibt es Ruhezeiten zwischen 20 und 30 Jahren, abhängig von Friedhof und Bestattungsart.

S

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche eines Verstorbenen im Meer beigesetzt. In Deutschland finden Seebestattungen in dafür ausgewiesenen Gebieten der Nord- und Ostsee statt. Als Angehörige  können Sie mit an Bord gehen und Ihren Verstorbenen auf dem letzten Weg begleiten. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch in anderen Gewässern wie z.B. dem Mittelmeer stattfinden. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Ratgeber bei Trauerfällen" im Untermenü "Seebestattung".

Sterbegeldversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung seit 2003 kein Sterbegeld mehr auszahlt, ist es sinnvoll, sich auch für den Todesfall zu versichern. Es ist sinnvoll, die Höhe des Versicherungsbetrages an den Wünschen und den damit entstehenden Kosten für die eigene Bestattung auszurichten. Daher sollten Sie vor Abschluss einer Versicherung unbedingt mit einem Bestatter sprechen, um einen Kostenrahmen zu ermitteln. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Sterbeurkunden

Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Für die Beurkundung müssen dem Standesbeamten neben der ärztlichen Todesbescheinigung die Personenstandsurkunden des Verstorbenen vorgelegt werden. In der Regel nehmen wir Angehörigen diesen Behördengang ab. Welche Dokumente genau benötigt werden, das erfahren Sie hier.

T

Thanatologie/Thanatopraxie

siehe Einbalsamierung

Todesbescheinigung

siehe ärztliche Todesbescheinigung

Trauer

Trauer ist die natürliche Reaktion auf den Verlust eines Angehörigen oder Freundes.

Traueranzeige

Mit Hilfe einer Traueranzeige in der Zeitung informiert man traditionell über den Tod eines Angehörigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der inhaltlichen und optischen Gestaltung, beraten Sie bezüglich der Anzeigengröße und den zugehörigen Preisen und übernehmen für Sie die Beauftragung regionaler oder überregionaler Zeitungen zur Anzeigenschaltung (Print und Online).

Trauerbegleitung

siehe Trauerbegleitung

Trauerbrief

Trauerbriefe werden verschickt, um das Umfeld des Verstorbenen über dessen Tod zu informieren. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der inhaltlichen und optischen Gestaltung. Auch halten wir für Sie eine Auswahl an verschiedenen Papiersorten für die Trauerbriefe bereit.

Trauerfeier

Die Trauerfeier geht der Bestattung voraus. Sie dient als Gedenkzeremonie und enthält bei Verstorbenen, die einer Glaubensgemeinschaft angehört haben, religiöse Elemente.

Trauerredner

War ein Verstorbener nicht Mitglied einer Glaubensgemeinschaft oder ist er aus der Kirche ausgetreten, so wird die Trauerfeier meist von einem weltlichen Trauerredner geleitet. Wir arbeiten mit erfahrenen Trauerrednern zusammen und vermitteln gerne den Kontakt.

Treuhandkonto

Das Treuhandkonto ist eine Alternative zur Sterbegeldversicherung. Auf ein Treuhandkonto wird ein Betrag eingezahlt, der für die eigene Bestattung vorgesehen ist. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet, jährlich verzinst und im Todesfall nur an den Bestatter ausgezahlt, damit eine richtige Verwendung sichergestellt ist. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge finden Sie unter gleichnamigen Menüpunkt.

U

Überführung

Unter einer Überführung versteht man den Transport eines Verstorbenen z. B. vom Sterbeort zum Friedhof. Wir führen unsere Überführungen in modernen Bestattungskraftwagen und speziell geschultem Personal durch. Soll die Bestattung im Ausland stattfinden oder ist jemand im Ausland verstorben, kümmern wir uns um die (Rück-)Überführung und alle notwendigen Formalitäten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überführung auf dem Land-, Wasser oder Luftweg erfolgen soll.

Umbettung

Es kann vorkommen, dass Angehörige den Wunsch äußern, dass der Verstorbene nach der Beerdigung in ein anderes Grab umgebettet werden soll. Damit einem Antrag auf Umbettung stattgegeben wird, müssen allerdings sehr wichtige Gründe vorliegen. Wir beraten Sie gerne und stellen für Sie den Kontakt zu den zuständigen Behörden her.

Urne

Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Einäscherung in einer Urne beigesetzt. Bei uns können Sie Urnen in vielen verschiedenen Stilrichtungen, Formen, Farben und Materialien auswählen.

V

Verstreuung/Ascheverstreuung

Seit einigen Jahren ist in Nordrhein-Westfalen das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen auf dem Friedhofsgelände erlaubt. Allerdings muss der Verstorbene selbst zu Lebzeiten die Verstreuung handschriftlich verfügt haben. In Bielefeld findet man ein Aschestreufeld auf dem Sennefriedhof.

W

Wahlgrab

Wahlgräber haben ihren Namen daher, dass man im Gegensatz zu Reihengräbern Lage und Größe des Grabes selbst auswählen kann. Mehr zu den unterschiedlichen Grabarten finden Sie in der Rubrik Ratgeber im Trauerfall.

Z

Zeitungsanzeige

siehe Traueranzeige

Zinksarg

Bei einer Auslandsüberführung muss der Verstorbene normalerweise in einem luftdicht verlöteten Zinksarg überführt werden. Das schreiben internationale Abkommen sowie einige Fluggesellschaften vor.