Erbrecht

Im Zusammenhang mit der Bestattungsvorsorgeplanung kommen oft auch Fragen zum Erbrecht auf. Viele Menschen setzen ein Testament auf, um den Nachlass den eigenen Wünschen nach aufzuteilen. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die zunächst nur die direkten Angehörigen – Ehepartner und Kinder – als Erben vorsieht.

Was genau die gesetzliche Erbfolge ist, wie man ein Testament aufsetzt, was ein Erbschein ist, welche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gelten und vieles mehr erfahren Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz "Erben und Vererben". Sie können sie mit einem Klick auf den unten stehenden Link öffnen. Diese Broschüre kann aber nur ein erster Wegweiser sein. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich von einem spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Kontakt.

Weiterführende Links

Die Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier. (PDF-Datei, ca. 6 MB)

Der Erblotse unterstützt Erben.

Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben machen viele Erben ratlos. Um diese Last von den Hinterbliebenen und Erben zu nehmen, haben wir den Erblotsen entwickelt. Der Erblotse beantwortet die dringendsten Fragen: Beispielsweise welche Verträge gekündigt werden müssen oder welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten. Darüber hinaus bietet der Erblotse den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür haben wir das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden.

Lassen Sie sich von unserem Partner Erblotse beraten.

Erblotse